Förderrichtlinien

 

Förderrichtlinien für die Unterstützung von Aktivitäten Dritter

Stand 7/2018

1. Allgemeines
Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen ihres Vereinszwecks sowie ihrer fachlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten grundsätzlich alle Aktivitäten, die geeignet
sind, die Anerkennung und Verbreitung des künstlerischen Werks von Christian Heinrich Rinck zu fördern.
Maßstäbe für alle Fördermaßnahmen sind

  • der Zweck der Gesellschaft,
  • die Verfügbarkeit von Ressourcen,
  • die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Mittel

sowie

  • die Qualität und die Wirksamkeit der zu unterstützenden Aktivitäten.
  • Förderungswürdig können danach sein z.B.
  • die Durchführung von Rinck-Konzerten,
  • die Herstellung und Verbreitung von Bild- und / oder Tonträgern mit Musik von Rinck,
  • wissenschaftliche Projekte,
  • Quellenforschung,
  • die Herstellung und Veröffentlichung von Quellenverzeichnissen,
  • die Veröffentlichung bisher unveröffentlichten Materials von, über und / oder im Zusammenhang mit Rinck,
  • – nachrangig gegenüber Erstveröffentlichungen – die Neuveröffentlichung von nur in unzureichender Qualität vorliegenden Materialien,
  • die Restaurierung oder der Neubau von für Rinck‘sche Musik besonders geeigneten Instrumenten und / oder
  • Aktivitäten zur Kontaktpflege und Unterstützung in passenden musikalischen Kreisen.


2. Förderkategorien
2.1 Ideelle Förderung
Verbreitung von Informationen über Konzerte, verfügbare Materialien, Bildund Tonträger, Aktivitäten Dritter usw. – hierin eingeschlossen Aktivitäten der
Kategorie „Über den Tellerrand“ ( i.e. Aktivitäten zu anderen Gegenständen im zeitlichen, räumlichen oder sonstigen, nicht wirtschaftlichen Zusammenhang )

via

  • Web-Seite,
  • Newsletter,
  • Rundmails und
  • vergleichbare, kostengünstige, vorwiegend elektronische Medien.

2.2 Materielle Förderung
Projekte, die nicht die Kategorie „Über den Tellerrand“ betreffen, können auch wirtschaftlich gefördert werden z.B. durch

  • Unterstützung bei der Beschaffung von Drittmitteln,
  • fachliche Unterstützung oder
  • finanzielle Zuschüsse der Gesellschaft.

 

3. Förderantrag
Die Gewährung von materiellen Förderleistungen setzt die Stellung eines Förderantrages voraus. Dieser kann schriftlich oder in Textform elektronisch gestellt
werden.
Der Antrag soll Angaben enthalten über

  • die erwartete Förderleistung,
  • eine Aufstellung der Gesamtkosten des Projektes, zumindest jedoch einequalifizierte Kostenschätzung,
  • beantragte und / oder gewährte Leistungen weiterer Förderer und
  • Angaben zu dem Zeitpunkt, zu dem die Förderung wirtschaftlich benötigt wird.


4. Entscheidungen über Förderbegehren
Jede Art von Förderung, insbesondere von Aktivitäten Dritter, erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg
ist ausgeschlossen.
Entscheidungen über Förderanträge und etwaige Auszahlungszeitpunkte trifft der Vorstand der Gesellschaft nach seinem Ermessen. Die Entscheidungen
werden mit ihrer Protokollierung wirksam und können, müssen aber nicht begründet werden.
Antragsteller werden anschließend vom 1. oder in seiner Vertretung vom 2. Vorsitzenden informiert.

Der Vorstand

 

An die Christian-Heinrich-Rinck-Gesellschaft e.V., Darmstadt

Förderantrag

Ich / wir erbitten

Antragsteller(in)
Ihre Telefonnummer wird nur für eventuelle Rückfragen verwendet.